Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist die Modernisierung des Schweizer Datenschutzgesetzes. Es trat am 1. September 2023 in Kraft und bringt Schweizer Datenschutzrecht näher an den europäischen Standard der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das revDSG gilt für alle Unternehmen, die in der Schweiz Personendaten bearbeiten, unabhängig von deren Grösse.
Was bedeutet das für Ihr KMU?
Als Betreiberin einer Website verarbeiten Sie Personendaten, auch wenn Ihnen das nicht bewusst ist: E-Mail-Adressen aus Kontaktformularen, IP-Adressen der Besucher, Cookie-Daten, Newsletter-Abonnements, Kundendaten in CRM-Systemen. Das revDSG verpflichtet Sie, transparent darzulegen, welche Daten Sie sammeln, warum und wie Sie damit umgehen.
→ Schweizer Hosting und Datenschutz
Die wichtigsten Pflichten für KMU-Websites
Datenschutzerklärung: Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, die verständlich erklärt, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck, wie lange sie gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden. Generische «Copy-Paste-Datenschutzerklärungen» erfüllen die Anforderungen oft nicht.
Impressum mit klaren Kontaktdaten: Ein vollständiges Impressum mit Firmenadresse, Telefonnummer und E-Mail ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Vertrauenssignal für Besucher und Suchmaschinen.
Cookie-Banner (wenn nötig): Wenn Ihre Website Cookies setzt, die nicht zwingend für den Betrieb erforderlich sind (Analytics, Marketing, Social-Media-Integration), brauchen Sie ein Cookie-Banner mit echter Opt-in-Möglichkeit. Reine «Weiter-Button»-Banner erfüllen die revDSG-Anforderungen nicht.
Auftragsdatenverarbeitung dokumentieren: Wenn Dritte in Ihrem Auftrag Daten bearbeiten (Hosting-Provider, Newsletter-Service, Analytics-Anbieter), müssen diese Beziehungen vertraglich geregelt sein.
Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Bei einem schwerwiegenden Datenleck müssen Sie den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) informieren, und betroffene Personen gegebenenfalls ebenso.
Die wichtigsten Unterschiede zur DSGVO
Das revDSG ist strenger als das alte Schweizer Datenschutzrecht, aber teilweise weniger streng als die DSGVO:
- Bussgelder sind tiefer als in der DSGVO (maximal CHF 250’000 gegenüber 20 Millionen Euro)
- Zielen primär auf verantwortliche Personen, nicht auf Unternehmen selbst
- Keine explizite Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für KMU
- Umfassender Geltungsbereich, auch Schweizer Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern bearbeiten, müssen meist ohnehin DSGVO-konform sein
Hosting-Überlegungen im Kontext revDSG
Schweizer Hosting ist nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Das revDSG erlaubt grundsätzlich den Datentransfer ins Ausland, wenn dort ein vergleichbares Datenschutzniveau besteht. Die EU gilt als «angemessen». Bei US-Anbietern ist die Situation nach dem Ende des Privacy Shield und mit dem Nachfolge-Abkommen EU-US Data Privacy Framework komplexer.
Für Schweizer KMU, die Vertrauen bei ihren Kundinnen schaffen wollen, ist Schweizer Hosting oft der einfacheste Weg. Anbieter wie Hostpoint oder Cyon bieten professionelles WordPress-Hosting in der Schweiz zu konkurrenzfähigen Preisen.
Eine wichtige Einschränkung
Das revDSG wird sich mit der Zeit weiterentwickeln. Gerichtsentscheide, Praxisempfehlungen des EDÖB und Anpassungen an EU-Entwicklungen werden die konkrete Umsetzung in den nächsten Jahren präziser machen. Eine gute Datenschutzerklärung ist heute kein «einmal erstellen und vergessen», sondern muss gelegentlich überprüft werden.
Rechtlicher Haftungshinweis
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann keine juristische Beratung geben. Dieser Eintrag ist eine technische Einordnung für Website-Betreiber. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie sich an eine Schweizer Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Datenschutz-Berater wenden.
Wie ich das für Sie umsetze
Für jede Website, die ich entwickle, sorge ich für die technischen Grundlagen: datenschutzfreundliches Hosting, saubere Cookie-Konfiguration, Integration eines anpassbaren Cookie-Banners (etwa mit Complianz oder Borlabs Cookie). Das Erstellen der Datenschutzerklärung selbst delegiere ich an einen spezialisierten Anbieter, meist ein Template-Service wie Datenschutz-Generator.de oder, bei komplexeren Fällen, eine juristische Beratung. Ich baue dann die rechtlich geprüfte Erklärung sauber in Ihre Website ein.
→ Verwandte Begriffe: SSL-Zertifikat | Self-Hosted | WordPress | CMS
→ Mehr erfahren: Web-Beratung für KMU
→ Externe Ressourcen: EDÖB, Offizielle Informationen zum revDSG | Bundesgesetz über den Datenschutz (fedlex.admin.ch)